Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Erhebung von Rundfunkgebühren für Internet-PCs gibt es Hoffung für die deutschen Surfer. Zwar wird die GEZ Berufung einlegen – aber zumindest ist jetzt klar, dass selbst deutsche Gerichte nicht auf Anhieb zugunsten der umstrittenen Forderungen der Zentrale urteilen. Es ist also komplizierter, als es die GEZ gerne hätte.
Seit dem 1. Januar 2007 muss jeder, der einen internetfähigen Computer besitzt, Gebühren für dieses Gerät bezahlen – vorausgesetzt, er ist selbstständig oder betreibt ein Gewerbe und benutzt keinen weiteren Fernseher oder Radioempfänger in seinem Büro. Das, so berichtete Spiegel Online bereits vor der Einführung, werde den Öffentlich-Rechtlichen dreistellige Millionenbeträge einbringen.
Für viele ist das nichts weiter als staatlich verordnete Abzocke. Denn jeder moderne Computer ist heute internetfähig – LAN-Anschluss macht’s möglich. Und wer beruflich auf den PC angewiesen ist und überhaupt keine Radio- oder TV-Programme über das Internet empfängt, muss leider trotzdem zahlen. Pech gehabt. Man muss kein Rechtsexperte sein, um zu erkennen, dass dies wahrlich nicht dem “Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” (Spiegel Online) entspricht. Bei allem guten Willen gegenüber der GEZ: Die Zahl der Selbstständigen, die das öffentlich-rechtliche Internetangebot in einem Maße nutzt, das Gebühren rechtfertigt, dürfte doch recht klein sein.
Es wird daher höchste Zeit, dass die Sache vor das Bundesverwaltungsgericht kommt. Denn die GEZ treibt hier schnelles Geld ein und begründet das äußerst fadenscheinig. Weg damit!






