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Falschinformationen in NDR-Beitrag: “Das ist verantwortungslos”

Sieht sich falschen Unterstellungen ausgesetzt: Hartwig Ahlgrimm im NDR

Sieht sich falschen Unterstellungen ausgesetzt: Hartwig Ahlgrimm im NDR. Quelle: NDR

Hartwig Ahlgrimm, stellvertretender Bürgermeister des Örtchens Zossen, wirft dem NDR schwere Verleumdung vor. “Nicht nur meine Person wurde beschädigt, sondern auch die Stadt Zossen”, schreibt Ahlgrimm in einer E-Mail, die ich am Montag erhalten habe und die sich auf eine Medienkritik zum NDR-Beitrag “Meine Stasi” bezieht. Der NDR will sich keine Fehler eingestehen, hat aber eine fragliche Passage aus einem Internet-Text nachträglich entfernt.

Die Vorgeschichte: Der Reporter wird “überprüft”

In der NDR-Dokumentation wird ein kurzes Gespräch zwischen Ahlgrimm und dem Journalisten Hans-Jürgen Börner gezeigt, in der Ahlgrimm nach einer Genehmigung für öffentliche Dreharbeiten fragt. Börner weist diese Frage entschieden zurück und erklärt, Ahlgrimm liege mit seiner Forderung falsch. Zuvor hatte Börner vergeblich versucht, den ehemaligen Stasi-Hauptmann Manfred Mohr zu einer Stellungnahme zu seiner DDR-Vergangenheit zu bewegen. Mohr arbeitet als Journalist für die Märkische Allgemeine – das NDR-Team hatte ihn vor dem Gebäude der Zossener Lokalredaktion angesprochen und war von Mohr abgewiesen worden. Im Film begibt sich Mohr in die Redaktion, dann sagt Börner: “Kaum ist Mohr am Arbeitsplatz, werde ich auf der Straße überprüft.” Es folgt, wodurch sich Ahlgrimm jetzt beschädigt sieht.

Der Ordnungsamtsleiter wollte nur seine Pflicht tun

Ahlgrimm "überprüft" Börner: Alter DDR-Reflex?

Ahlgrimm "überprüft" Börner: Alter DDR-Reflex? Quelle: NDR

“Es ging in keiner Weise darum, dem Filmteam die Aufnahmen zu verbieten oder eine Drehgenehmigung zu verlangen”, schreibt Ahlgrimm weiter. Am Telefon schildert er die Situation so: Während einer Dienstbesprechung sei er in seiner Funktion als Leiter des Ordnungsamtes auf das Kamerateam aufmerksam gemacht worden. Die Zossener Lokalredaktion der Märkischen Allgemeinen liege gegenüber von dem Gebäude. Dort habe sich ein Fernsehteam aus fünf bis sieben Personen “im Straßenbereich aufgebaut”. In der E-Mail heißt es weiter:

Fakt war, dass das Team den öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch genutzt hat. Und hier schreibt die StVO, § 29 (Bundesrecht) zwingend vor, dass es dafür einer Erlaubnis bedarf. Dies wollte ich Herrn Börner mitteilen und dann unmittelbar alles regeln. Leider kam es dazu nicht, weil Herr Börner mich immer unterbrach. Meine Aussage lautete, bzw. sollte lauten : „Wenn Sie Filmaufnahmen im öffentlichen Verkehrsraum machen … (und diesen über den Gemeingebrauch nutzen, bedarf diese Sondernutzung der Verkehrsfläche einer Genehmigung).
Das Team stand in einer Zufahrt auf einer Ladestraße und zu einem Grundstück, sowie auf der Ladestraße selbst, die der Belieferung der anliegenden Ladengeschäfte dient.

Er habe Herrn Börner “ruhig und sachlich” auf die Ordnungswidrigkeit hinweisen wollen, aber Börner habe “aggressiv” reagiert. “Das Wort ‘Drehgenehmigung’ ist gar nicht gefallen”, sagt Ahlgrimm heute. Als Ordnungsamtsleiter habe er zudem das Recht, die Personalien von ordnungswidrig Handelnden zu überprüfen. “Man muss sich auch an die Regeln halten”, sagt Ahlgrimm. Eine Genehmigung einzuholen sei gängige Praxis. “Das müsste Herr Börner eigentlich wissen.”

NDR: “So etwas habe ich noch nie gehört”

Der NDR widerspricht hier vehement. Anke Jahns, Redakteurin der NDR-Sendung Zapp, hat den Beitrag betreut. Eine solche Genehmigung sei nicht nötig, sagt sie auf telefonische Nachfrage. “Ich arbeite schon viele Jahre beim Fernsehen. Aber so etwas habe ich noch nie gehört.” Auch als Ordnungsamtsleiter habe Ahlgrimm nicht die Berechtigung für das Einfordern einer solchen Genehmigung. “Ich verstehe sein Verständnis von Pressefreiheit nicht”, so Jahns.

“Querverbindung” zur Stasi? NDR dementiert

In meiner Medienkritik hatte ich einen indirekten Zusammenhang zwischen der Befragung Mohrs und dem Erscheinen Ahlgrimms erkannt. Dies weist der stellvertretende Bügermeister in der E-Mail zurück:

All dies wäre aber kein Problem für mich, wenn nicht diese verantwortungslose „Querverbindung“ zum Inhalt der Filmaufnahmen erfolgt wäre.

Weder die Durchführung der Filmaufnahmen, noch deren Zielstellung waren mir und der Stadtverwaltung bekannt. Allein aus dieser Feststellung lässt sich wohl ableiten, dass die „Querverbindung“ Verleumdung in höchster Potenz ist. Auch war weder der Stadtverwaltung, noch mir persönlich bekannt, dass ein Herr M. – ehemaliger Stasimann – bei der MAZ arbeitet. Und es gab auch keinen Anruf der MAZ.

Auch hier widerspricht Anke Jahns: “Es gibt keine direkte Verbindung.” Für sie ist die Aufregung des stellvertretenden Bürgermeisters unangebracht: “Wir haben ihn nicht falsch dargestellt. Ich kann seine Kritik nicht verstehen.”

Die Querverbindung liefert der NDR – in der Vorschau zur Dokumentation

Allerdings: Die Querverbindung stellt der NDR tatsächlich her – und zwar in einem separaten Beitrag, der vorab in “Zapp” am 27. August gesendet worden war (Link zum Video). Darin heißt es nach Mohrs Abgang:

Hier, in der Lokalredaktion Zossen, arbeitet der ehemalige Stasi-Hautptmann heute. Er flüchtet vor seinem Opfer Börner und wird danach sofort aktiv, telefoniert offenbar mit Amtsträgern im Rathaus. Dem ARD-Redakteur sollen die Aufnahmen in Zossen verboten werden.

Videovorschau vom 27. August: Suggestivjournalismus vom NDR.

Videovorschau vom 27. August: Suggestiv- journalismus vom NDR.

Unmittelbar danach folgt das mitgeschnittene Gespräch mit Ahlgrimm. Das ist journalistisch äußerst fragwürdig, denn hier wird etwas unterstellt, was so offenbar nicht stattgefunden hat. Auch die anschließenden Kommentare Börners im TV-Studio suggerieren, dass es sich hierbei um alte DDR-Verhaltensmuster handelt.

Jahns, die auch für diesen Beitrag verantwortlich ist, will sich hier keinen Fehler eingestehen und pocht auf die Verwendung des Wörtchens “offenbar”. Gleichzeitig räumt sie ein, aus dem Internet-Text sei nachträglich diese fragliche Passage entfernt worden. Grund dafür sei aber nicht Ahlgrimms Kritik, sondern eigene Recherche, so die Redakteurin.

“Das ist verantwortungslos”

Hartwig Ahlgrimm ist jetzt sauer – schließlich sei er selbst ein “Stasiopfer”, wie er schreibt, “und dies mehr als Herr Börner”. Er sieht den Fehler bei den NDR-Redakteuren. “Das ist verantwortungslos und unter der Gürtellinie”, sagt Ahlgrimm am Telefon. “Ich kann die Situation von Herrn Börner verstehen, aber das darf einem solch gestandenen Redakteur nicht passieren.”

Immerhin: Nach einer Beschwerde des örtlichen Pressesprechers beim NDR habe der Sender eine Richtigstellung zugesagt, so Ahlgrimm. Ein Team der NDR-Sendung Zapp sei am vergangenen Sonntag nach Zossen gekommen. NDR-Redakteurin Anke Jahns sagt dazu, man habe auch Herrn Ahlgrimm nochmals interviewt und werde kurzfristig entscheiden, ob der Beitrag heute Abend (23 Uhr, NDR) auf Sendung gehe. Als “Richtigstellung” will sie das aber keinesfalls verstehen.

Ahlgrimm: “Behalte mir rechtliche Schritte vor”

Man darf also gespannt sein. Für Hartwig Ahlgrimm steht fest: “Mir sind meine Persönlichkeitsrechte verletzt worden.” Falls der NDR keine Richtigstellung sende, werde er notfalls vor Gericht ziehen: “Ich behalte mir rechtliche Schritte vor. Das ist aber nur das letzte Mittel.” Schließlich habe er niemals Recherchen verhindern wollen. Vielmehr begrüße er die Nachforschungen zur DDR-Vergangenheit: “Ich hätte Herrn Börner sogar die Kamera gehalten.”